Durch das Europäische Parlament wurden verschiedene Verordnungen EG-VO 2037/2000 und EG-VO 842/2006 zur Sicherstellung der Dichtheit von stationären Kälte-Klimaanlagen und Wärmepumpen erlassen. Die nationale Umsetzung erfolgte mit der Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV). Hiernach ist der Betreiber von Anlagen ab einer Kältemittelfüllmenge von 3 kg verpflichtet, die Dichtheit seines Kältesystems sicherzustellen und zu dokumentieren. Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 50.000,00 EUR belegt werden. Als Kälte-Klima Fachbetrieb erfüllen wir alle erforderlichen Voraussetzungen, welche zur Durchführung einer Dichtheitsprüfung vom Gesetzgeber verlangt wird. Unsere Servicetechniker sind nachweislich zertifiziert und verfügen über die erforderliche Kompetenz und Sachkunde im Umgang mit Kältemittel. |